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II
Das Geschäft – Versteigerungen und Verkäufe
2.8 Geschäfte unter
fremder Kennung / Geschäfte unter fremdem eBay-Mitgliedsnamen
Nach den eBay – AGB sind die Teilnehmer an einer Auktion verpflichtet, unter der eigenen Kennung (Mitgliedsnamen) aufzutreten. Mitgliedsnamen dürfen nicht übertragen werden; der Missbrauch von Mitgliedskonten ist verboten.Diese Seite können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen lesen.
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