![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
2.8 Geschäfte unter fremder Kennung / Geschäfte unter fremdem eBay-MitgliedsnamenNach den eBay –
AGB sind die Teilnehmer an einer Auktion verpflichtet, unter der eigenen
Kennung (Mitgliedsnamen) aufzutreten. Mitgliedsnamen dürfen nicht
übertragen werden; der Missbrauch von Mitgliedskonten ist verboten.
Diese Regelung ist unter anderem deshalb notwendig, weil sonst das Bewertungssystem
seinen Sinn verlöre. Dagegen wird aber immer wieder aus den unterschiedlichsten
Gründen verstoßen. Das OLG München hat hierzu klargestellt
(Urteil v. 05.02.04 – 19 U 5114/03 – JurPC Web-Dok. 195/2004), dass Kaufverträge
bei einer Internet-Versteigerung in der Regel dann nicht zwischen den handelnden
Personen zustande kommen, wenn diese unter fremden Mitgliedsnamen auftreten.
Wenn die Träger der Mitgliedsnamen allerdings davon Kenntnis haben
und einverstanden sind, werden diese Vertragspartner.
|