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2.8 Geschäfte unter fremder Kennung / Geschäfte unter fremdem  eBay-Mitgliedsnamen

Nach den eBay – AGB sind die Teilnehmer an einer Auktion verpflichtet, unter der eigenen Kennung (Mitgliedsnamen) aufzutreten. Mitgliedsnamen dürfen nicht übertragen werden; der Missbrauch von Mitgliedskonten ist verboten.

Diese Regelung ist unter anderem deshalb notwendig, weil sonst das Bewertungssystem seinen Sinn verlöre. Dagegen wird aber immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen verstoßen. Das OLG München hat hierzu klargestellt (Urteil v. 05.02.04 – 19 U 5114/03 – JurPC Web-Dok. 195/2004), dass Kaufverträge bei einer Internet-Versteigerung in der Regel dann nicht zwischen den handelnden Personen zustande kommen, wenn diese unter fremden Mitgliedsnamen auftreten. Wenn die Träger der Mitgliedsnamen allerdings davon Kenntnis haben und einverstanden sind, werden diese Vertragspartner.

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