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II Das Geschäft – Versteigerungen und Verkäufe
2.8 Geschäfte unter fremder Kennung / Geschäfte unter fremdem  eBay-Mitgliedsnamen

Nach den eBay – AGB sind die Teilnehmer an einer Auktion verpflichtet, unter der eigenen Kennung (Mitgliedsnamen) aufzutreten. Mitgliedsnamen dürfen nicht übertragen werden; der Missbrauch von Mitgliedskonten ist verboten.

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