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II
Das Geschäft – Versteigerungen und Verkäufe
2.7 Ist der Einsatz von
Sniper – Software bei Internet-Auktionen zulässig?
Sogenannte Sniper- Software dient dazu, um kurz vor Auktionsende automatisiert Angebote bei einer Internetauktion abzugeben. In der Praxis ist es vielfach so, dass erst in den letzten Minuten vor Auktionsende geboten wird. Die persönliche Anwesenheit bzw. Dateneingabe des Bietenden wird diesem durch die Sniper- Software abgenommen. In § 10 Abs. 5 der AGBs von eBay wird deshalb bestimmt:Diese Seite können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen lesen.
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