![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
2.7 Ist der Einsatz von Sniper – Software bei Internet-Auktionen zulässig?Sogenannte Sniper-
Software dient dazu, um kurz vor Auktionsende automatisiert Angebote bei
einer Internetauktion abzugeben. In der Praxis ist es vielfach so, dass
erst in den letzten Minuten vor Auktionsende geboten wird. Die persönliche
Anwesenheit bzw. Dateneingabe des Bietenden wird diesem durch die Sniper-
Software abgenommen. In § 10 Abs. 5 der AGBs von eBay wird deshalb
bestimmt:
"Die Abgabe von Geboten
mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. sogenannten Sniper-
Programmen) ist verboten."
Dahinter steht die von eBay
vertretene Auffassung, manuelle Bieter hätten wegen der Automatisierung
keine Chance auf Zuschlag und würden sich zur Wahrung ihrer Chancengleichheit
die streitgegenständliche Software kaufen müssen. Die Attraktivität
der Handelsplattform würde hierdurch nachlassen.
Dieser Argumentation hat sich das Landgericht Berlin (LG Berlin, 15 O 704/02, K & R 2003 Seite 294 ff) in einem gegen den Hersteller einer Sniper-Software geführten Wettbewerbsprozess aber nicht angeschlossen. Es sieht in dem Vertrieb der Software keinen Wettbewerbsverstoß. Daraus folgt dann auch, dass Verträge, die unter Einsatz von Sniper-Software zustande gekommen sind, wirksam sind. Dagegen sieht das Landgericht Hamburg in der kostenlosen Bereitstellung von Sniper-Software zwar ebenfalls keinen unlauteren Wettbewerb mit eBay, wohl aber einen nach § 823 BGB verbotenen Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen kann. Argumentiert wird damit, dass Bieter, die über dieses Programm nicht verfügen, jedenfalls langfristig das Interesse an der Teilnahme an Internetauktionen verlieren könnten. Aber auch diese Entscheidung betrifft nur das Verhältnis zwischen dem Internet-Auktionshaus und dem Anbieter der Software. Die Wirksamkeit eines mit Sniper-Software abgeschlossenen Vertrags wird dadurch nicht berührt. Interessanterweise stellt
im übrigen auch Ebay selbst einen „Bietagenten“ zur Verfügung,
der, wenn er eingesetzt wird, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag
automatisch mitbietet. Für den Bieter ist diese Unterstützung
nicht unbedingt vorteilhaft, da es oft notwendig ist, die beim Bieten anzuwendende
Taktik vom konkreten Verlauf der Auktion abhängig zu machen.
|