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II Das Geschäft – Versteigerungen und Verkäufe
2.4  Das Ende der Versteigerung – der Zuschlag

Mit dem Ende der Auktion erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Bei einer üblichen Auktion erfolgt dies durch den Auktionator. Da bei der Internet-Auktion ein solcher fehlt, muss durch entsprechende Gestaltung der Versteigerungsbedingungen sichergestellt werden, dass der Zuschlag automatisch erteilt wird. Nach den eBay – Bedingungen erklärt sich der Einlieferer von vorne herein bereit, das höchste Gebot bei Versteigerungsende anzunehmen.  Zwar ist dies eigentlich nur Bestandteil des Nutzungsvertrags zwischen dem Einlieferer und Ebay. Da der Bieter aber die Versteigerungsbedingungen von Ebay ebenfalls mit seiner Teilnahme an der Versteigerung akzeptiert, ist davon auszugehen, dass diese auch unmittelbar zwischen Einlieferer und Bieter gelten.

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