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II
Das Geschäft – Versteigerungen und Verkäufe
2.3 Was für
eine rechtliche Bedeutung hat das Bieten?
Jedes Gebot stellt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Bietenden dar, mit dem dieser ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Einlieferer abgibt. Das Gebot erlischt mit der Abgabe eines Übergebotes.
Für die Wirksamkeit des Gebots gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen:In welchen Fällen ist ein Gebot nichtig?
Das Gebot ist nichtig, wenn
Wann kann ein zunächst wirksames Gebot angefochten werden?
- der Bieter geschäftsunfähig ist (§ 105 BGB) ;
- das vorgesehene Geschäft sittenwidrig ist (§ 138 BGB) - z. B. wegen Wuchers - oder
- gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB) - z. B. Einkauf von Drogen -;
- die gesetzlich vorgeschriebene Form fehlt (§ 125 BGB) - z. B. notarielle Beurkundung bei Grundstücksverträgen -.
- im Einverständnis zwischen Einlieferer und Bieter ein Scheingebot abgegeben wird (§ 117 Abs. 1 BGB).
- Der Bieter das Gebot nicht ernst meint (" Juxgebot ") und davon ausgeht, der Vertragspartner werde den Mangel an Ernstlichkeit bemerken (§ 118 BGB). In diesem Fall kann aber eine Schadensersatzpflicht des Bieters dem Vertragspartner gegenüber entstehen (§ 122 BGB).
Das Gebot ist nicht von vornherein unwirksam, kann aber vom Bieter angefochten werden und wird dadurch ebenfalls unwirksam, wenn
Kann ein Minderjähriger Gebote abgeben?
- der Bieter durch Täuschung oder Drohung zur Abgabe des Gebots veranlasst worden ist (§ 123 BGB) ;
- der Bieter sich bei Abgabe des Angebotes in einem Irrtum befunden hat: entweder, weil er überhaupt kein Gebot abgeben wollte - zum Beispiel falsche Bedienung des PC - oder aber weil er nicht wusste, dass er sich in einer Auktion befand. In diesen beiden Fällen kann aber eine Schadensersatzpflicht des Anfechtenden dem Vertragspartner gegenüber entstehen (§ 122 BGB).
Eine von einem Minderjährigen abgegebene Willenserklärung ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (im allgemeinen der Eltern) abgegeben oder von den gesetzlichen Vertretern nachträglich genehmigt worden ist. Wirksam ist ein von einem Minderjährigen abgeschlossenes Geschäft ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aber dann, wenn der Minderjährige " die vertragsgemäße Leistung und mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung... Überlassen worden sind " (so genannter Taschengeldparagraf § 110 BGB).
Nach den eBay-AGB kann ein Minderjähriger allerdings nicht Mitglied bei eBay sein und daher auch nicht an Auktionen teilnehmen. Ein von ihm mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossener Vertrag dürfte aber dennoch wirksam sein.Ist ein zum Schein abgegebenes Gebot wirksam?
Ein Gebot ist nicht deshalb unwirksam, weil der Bieter sich insgeheim vorbehält, sich nicht an das Gebot zu halten (§ 116 BGB).
Kann ein Gebot nach der Abgabe widerrufen werden?
Ein Gebot kann, wenn es erst einmal abgegeben worden ist, nicht mehr widerrufen werden und zwar auch nicht vor dem Ende der Laufzeit der Versteigerung (AG Menden, Urt. V. 10.11.2003 – 4 C 183/03) Es wird entweder unwirksam, sobald es überboten worden ist oder es führt zum Vertragsschluss, wenn es bis zum Ende der Versteigerung das Höchstgebot bleibt.
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