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I
Die Beteiligten
1.4 Muss der Anbieter
auf sein Gewerbe hinweisen?
Ungeklärt ist bisher, ob ein Anbieter bei seinem Internetauftritt darauf hinweisen muss, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt und welche Folgen ein unterlassener Hinweis haben kann.Die von Ihnen gewünschte Seite kann nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen aufgerufen werden.
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