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I
Die Beteiligten
1.4 Muss der Anbieter
auf sein Gewerbe hinweisen?
Ungeklärt ist bisher, ob ein Anbieter bei seinem Internetauftritt darauf hinweisen muss, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt und welche Folgen ein unterlassener Hinweis haben kann.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Recht bei Online Auktionen.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.