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1.2 Wofür ist eBay verantwortlich?

Durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen steckt eBay den rechtlichen Rahmen ab, in dem die Geschäfte sich vollziehen. Die Verantwortlichkeit von eBay ist dabei sehr begrenzt, wie sich aus nachstehendem Urteil des AG Westerstede ergibt.

1. Ein Internetauktionshaus haftet nicht für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Käufer.

2. Es besteht ferner keine Verpflichtung eines Internetauktionshauses zur Überprüfung der Identität und Bonität des Anbieters.

3. Ein Internetauktionshaus ist nicht verpflichtet, Informationspflichten beispielsweise nach Fernabsatzgesetz oder nach Reisevertragsgesetz zu erfüllen, die eigentlich dem Anbieter obliegen.

AG Westerstede, Urteil v. 19.12.2001, Az. 21 G 792/01 (v), CuR 2002, 377 ff. (rechtskräftig)

Wenn ein Anbieter die eBay – Plattform dazu benützt, Markenverletzungen zu begehen, also z.B. gefälschte Markenprodukte in den geschäftlichen Verkehr zu bringen, muss eBay, sobald ihm dies bekannt wird, das Angebot unverzüglich sperren und – soweit zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen - dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Schadensersatzansprüche des Markeninhabers gegen eBay bestehen aber grundsätzlich nicht (BGH, Urt. v. 11.03.2004 – 1 ZR 304/01).

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