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1.2 Wofür ist eBay verantwortlich?Durch seine Allgemeinen
Geschäftsbedingungen steckt eBay den rechtlichen Rahmen ab, in dem
die Geschäfte sich vollziehen. Die Verantwortlichkeit von eBay ist
dabei sehr begrenzt, wie sich aus nachstehendem Urteil des AG Westerstede
ergibt.
1. Ein Internetauktionshaus
haftet nicht für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages
zwischen dem Anbieter und dem Käufer.
2. Es besteht ferner keine
Verpflichtung eines Internetauktionshauses zur Überprüfung der
Identität und Bonität des Anbieters.
3. Ein Internetauktionshaus
ist nicht verpflichtet, Informationspflichten beispielsweise nach Fernabsatzgesetz
oder nach Reisevertragsgesetz zu erfüllen, die eigentlich dem Anbieter
obliegen.
AG Westerstede, Urteil v. 19.12.2001,
Az. 21 G 792/01 (v), CuR 2002, 377 ff. (rechtskräftig)
Wenn ein Anbieter die eBay
– Plattform dazu benützt, Markenverletzungen zu begehen, also z.B.
gefälschte Markenprodukte in den geschäftlichen Verkehr zu bringen,
muss eBay, sobald ihm dies bekannt wird, das Angebot unverzüglich
sperren und – soweit zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen - dafür
sorgen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.
Schadensersatzansprüche des Markeninhabers gegen eBay bestehen aber
grundsätzlich nicht (BGH, Urt. v. 11.03.2004 – 1 ZR 304/01).
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