Die WEG-Jahresabrechnung des Verwalters enthält häufiger Fehler, als Wohnungseigentümer vermuten: falscher Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kostenpositionen, rechnerische Unstimmigkeiten oder ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der gar nicht wirksam zustande gekommen ist. Solche Mängel können erhebliche finanzielle Folgen haben – und sie werden leicht übersehen, weil das WEG-Recht komplex ist und sich durch die WEG-Reform 2020 (WEMoG) grundlegend verändert hat. Besonders kritisch ist die Situation für vermietende Eigentümer: Fehler in der Hausgeldabrechnung lassen sich nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB in der Regel nicht mehr zum Nachteil der Mieter korrigieren. Seit 1999 beraten unsere erfahrenen Rechtsanwälte Wohnungseigentümer zuverlässig – vertraulich, schnell und zu einem transparenten Festpreis.
Was wird bei der Prüfung untersucht?
Unsere erfahrenen Partneranwälte prüfen Ihre WEG-Abrechnung je nach gewähltem Paket auf zwei Ebenen:
- Formale Prüfung: Kontrolle des Beschlusses der Eigentümerversammlung sowie der WEG-Jahresabrechnung auf formale Richtigkeit – mit individueller anwaltlicher Stellungnahme per E-Mail.
- Intensivprüfung: Formalen Prüfung plus zusätzlich inhaltliche Prüfung jedes einzelnen Abrechnungspostens auf Umlagefähigkeit und rechnerische Korrektheit, Abgleich der Abrechnung mit der Teilungserklärung sowie Beantwortung konkreter Fragen. Rückfragen zur Stellungnahme sind i. d. R. 14 Tage inbegriffen.
Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail – in der Regel noch am selben Werktag (Montag bis Freitag).
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Schnelles Ergebnis: Montag bis Freitag erhalten Sie die anwaltliche Stellungnahme i. d. R. noch am selben Werktag.
- Zwei Prüfungsstufen: Wählen Sie zwischen formaler Prüfung (Beschluss und Abrechnung formal) oder der umfassenden Intensivprüfung mit Posten- und Teilungserklärungsabgleich – je nach Ihrem Bedarf.
- Transparenter Festpreis: Sie kennen die Kosten vorab – keine bösen Überraschungen, volle Kostenkontrolle.
- Rückfrage-Option: Bei der Intensivprüfung sind Rückfragen zur Stellungnahme i. d. R. 14 Tage lang inbegriffen.
- Rechtsschutzversicherung: Sie sind rechtsschutzversichert? Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage und rechnen nach Zusage direkt nach RVG mit Ihrer Versicherung ab – auch bei Pauschalpreisangeboten.
- Jahrzehntelange Erfahrung: Seit 1999 helfen unsere Anwälte Wohnungseigentümern, Fehler in der Hausgeldabrechnung aufzudecken und ihre Rechte zu wahren.
- Vertraulich und sicher: Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Pakete im Überblick
- Formale Prüfung – Prüfung des Eigentümerversammlungsbeschlusses und der WEG-Jahresabrechnung auf formale Richtigkeit; individuelle Stellungnahme per E-Mail.
- Intensivprüfung – Alle Leistungen der Formalen Prüfung plus inhaltliche Prüfung aller Abrechnungsposten auf Umlagefähigkeit und rechnerische Korrektheit, Abgleich mit der Teilungserklärung, Beantwortung konkreter Fragen; Rückfragen i. d. R. 14 Tage inbegriffen.
Zahlung bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.
Rechtsschutzversicherung: Wir übernehmen die Deckungsanfrage – die
Abrechnung mit Ihrer Versicherung erfolgt stets nach RVG.
Typische Anwendungsfälle
- Zweifel an der Hausgeldabrechnung: Sie vermuten, dass einzelne Kostenpositionen falsch berechnet oder gar nicht umlagefähig sind – z. B. Instandhaltungskosten, Verwalterhonorare oder Versicherungsprämien.
- Prüfung vor Beschlussanfechtung: Der Beschluss der Eigentümerversammlung wirkt zweifelhaft. Wichtig: Die Anfechtungsfrist beträgt nur einen Monat ab Beschlussfassung (§ 45 WEG) – schnelles anwaltliches Handeln ist geboten.
- Abgleich mit der Teilungserklärung: Sie möchten wissen, ob der in der Abrechnung verwendete Verteilungsschlüssel tatsächlich der Gemeinschaftsordnung entspricht.
- Grundlage für die Mieterabrechnung: Als Vermieter benötigen Sie eine fehlerfreie WEG-Abrechnung, um die Betriebskosten korrekt und fristgerecht an Ihre Mieter weitergeben zu können (§ 556 Abs. 3 BGB).
- WEG-Reform 2020 (WEMoG): Seit dem 1. Dezember 2020 gelten neue Anforderungen an die Jahresabrechnung nach § 28 WEG – wir prüfen, ob Ihr Verwalter die aktuelle Rechtslage einhält.
Was ist nicht Bestandteil dieses Angebots?
Das Festpreisangebot gilt für die anwaltliche Prüfung einer individuellen WEG-Abrechnung für eine Wohneinheit nach bundesdeutschem Recht. Nicht umfasst sind:
- Fremdsprachige Abrechnungen oder Unterlagen
- Gewerbliche Einheiten
- Vertragsmuster und Musterdokumente
- Abrechnungen, die nicht bundesdeutschem Recht unterliegen
Bei besonders umfangreichen Sachverhalten oder einer ungewöhnlich hohen Anzahl klärungsbedürftiger Punkte behalten wir uns vor, ein individuelles Angebot zu erstellen. Benötigen Sie weitergehende Unterstützung – z. B. bei der Beschlussanfechtung oder der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vertretung gegenüber dem Verwalter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft – können unsere erfahrenen Partneranwälte diese Leistungen in der Regel im Anschluss übernehmen. Informationen zur anwaltlichen Vertretung finden Sie hier. Möchten Sie zunächst allgemeine Fragen klären, steht Ihnen auch unsere Mietrechtsberatung oder der Nebenkostencheck zur Verfügung.