Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.625 Anfragen

Schönheitsreparaturen: Alte Verträge in Ostdeutschland

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

In der DDR war "malermäßige Instandhaltung" inhärent Sache des Mieters und so fehlen dort meist Bestimmungen über Schönheitsreparaturen. Seit der Vereinigung gilt westdeutsches Recht, die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen hat sich umgekehrt. Fehlt die Regelung im Vertrag, so ist automatisch der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig.

Gerichtsurteile in derartigen Streitfällen besagen, daß für laufende Mietverträge grundsätzlich das Mietrecht der Bundesrepublik gilt, daß also seit 3. Oktober 1990 der Vermieter die Verpflichtung hat, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dies macht es aber keinesfalls zur Regel.

Bei neu abgeschlossenen Verträgen gilt eindeutig das BGB, d.h. ohne eine entsprechende Vertragsklausel muß der Vermieter renovieren.

Enthält ein Alt-Vertrag eine Regelung über die laufenden Renovierungen, so behält diese ihre Gültigkeit.
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Fehlt im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung zu Schönheitsreparaturen, ist nach heutiger Rechtslage der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Da in DDR-Verträgen oft entsprechende Bestimmungen fehlen, hat sich die Verantwortung seit der Wiedervereinigung umgekehrt.
Ja, für laufende Mietverträge gilt grundsätzlich das Mietrecht der Bundesrepublik. Seit dem 3. Oktober 1990 trägt der Vermieter die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, sofern keine wirksame abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
Enthält ein Alt-Vertrag eine spezifische Regelung über laufende Renovierungen, so behält diese auch nach der Wiedervereinigung ihre vertragliche Gültigkeit.
Bei neu abgeschlossenen Verträgen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ohne eine entsprechende und wirksame Vertragsklausel zur Überwälzung der Kosten liegt die Pflicht zur Renovierung beim Vermieter.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant