Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.753 Anfragen

Darf der Vermieter Verwaltungskosten auf den Mieter überwälzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nein, zumindest der Vermieter von Wohnraum darf das nicht. Eine derartige Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam. Unter Verwaltungskosten versteht man nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Betriebskostenverordnung die Kosten, die für die zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen anfallen. Das sind auch die Kosten der Aufsicht und der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, weiterhin die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und für die Geschäftsführung.

Wichtig ist, dass das genannte Überwälzungsverbot nicht für den Vermieter von Gewerberaum gilt (OLG Nürnberg, ZMR 95, 308).
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein, Vermieter von Wohnraum dürfen Verwaltungskosten nicht auf Mieter übertragen. Entsprechende Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen gegen § 307 BGB und sind unwirksam.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Betriebskostenverordnung sind dies Kosten für Arbeitskräfte und Einrichtungen zur Verwaltung, Kosten der Aufsicht, der Wert persönlicher Verwaltungsarbeit des Vermieters sowie Kosten für Jahresabschlussprüfungen und die Geschäftsführung.
Nein, bei Gewerbemietverträgen ist eine vertragliche Vereinbarung zur Überwälzung von Verwaltungskosten zulässig (vgl. OLG Nürnberg, ZMR 95, 308).
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach