Zu
den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage gehören
die Kosten der Wasserversorgung, soweit sie nicht bereits bei den Kosten
der
Wasserversorgung
im obigen Sinne erfasst sind sowie die Kosten der Wassererwärmung.
Hierbei kann das Wasser, mit dem die Warmwasserversorgungsanlage
beschickt
wird, entweder bei den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
oder bei den Kosten der Wasserversorgung abgerechnet werden.
Zu
den Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser
gehören das Entgelt für die Lieferung von Warmwassers und die
Kosten des Betriebs der
zugehörigen
Hausanlage. Die Ausführungen zu den Kosten der eigenständig gewerblichen
Lieferung von Wärme gelten insofern entsprechend.
Zu
den Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten gehören
die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen
im
Innern
der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung
der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden
Einstellung durch eine
Fachkraft.