Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.631 Anfragen

Betriebskostenarten: Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hierzu gehören Heizungs- und Warmwasserkosten, die nicht bereits von den Kosten der Wasserversorgung, des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen umfasst werden.

Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen sind Anlagen, bei denen Wärme für die Heizung, aber auch Wärme für Warmwasser entsteht. Die genauen Kostenanteile für Heizwärme und Warmwasser sind bei dieser Art Anlage nicht genau ermittelbar.
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dabei handelt es sich um Anlagen, in denen die erzeugte Wärme sowohl für die Raumheizung als auch für die Warmwasserbereitung genutzt wird.
Da die Wärme in einem Prozess für beide Zwecke entsteht, sind die genauen Kostenanteile für die Heizwärme und das Warmwasser technisch oft nicht direkt voneinander trennbar.
Die Kosten umfassen die Aufwendungen für die Wärmeerzeugung, sofern diese nicht bereits durch andere Positionen wie die allgemeine Wasserversorgung, die Reinigung oder die Wartung von Etagenheizungen abgedeckt sind.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant